Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Der Landtag bestellt den Notausschuss zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Artikel 22a der Landesverfassung.
Dieser Paragraph befindet sich noch in Bearbeitung. In der Zwischenzeit steht Ihnen der Kommentar von 1999 zur Verfügung.