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70 Jahre Luxemburger Abkommen zwischen Deutschland, Israel und der Claims Conference

Versuch einer „Wiedergutmachung“ nationalsozialistischen Unrechts

Eine Wanderausstellung des Bundesministeriums der Finanzen und der Claims Conference unter Mitwirkung des Knesset-Museums des israelischen Parlaments

Unterzeichnung der Luxemburger Abkommen am 10. September 1952 Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Die Shoah ist das größte Menschheitsverbrechen und das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Der Vernichtungsfeldzug der Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten führte zu fast sechs Millionen jüdischen Mordopfern, zu Raub und Terror sowie unendlichem Leid. Das Ende der Verfolgungen bedeutete jedoch nicht das Ende der Not: Unzählige Menschen mussten inmitten des zerstörten Europas ein neues Leben beginnen – sie konnten oder wollten nicht wieder in ihre Heimat zurück.

Sieben Jahre nach dem Ende des Holocaust setzten sich die Bundesrepublik Deutschland, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany zusammen, um das Unmögliche zu verhandeln. Nach zähem Ringen schlossen diese drei Parteien im September 1952 in Luxemburg ein Abkommen: Ein historischer Meilenstein.

Die Ausstellung zeigt die Geschichte jüdischer materieller Ansprüche nach der Shoah sowie die deutschen Bemühungen, Verantwortung für die Verbrechen im Nationalsozialismus zu übernehmen. Mit Bildern, Texten und Grafiken wird veranschaulicht, wie sich diese wichtige Aufgabe in über 70 Jahren entwickelte, welche Veränderungen und Verbesserungen es gab und was für die Zukunft geplant ist. Die Betroffenen, die Überlebenden des Holocaust, sind dabei stets Mittelpunkt der Ausstellung. Sie macht deutlich: Zwar können die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht „wiedergutgemacht“ werden, die Bemühungen zum Wohle der Opfer aber dürfen nicht enden.

Die gezeigte Ausstellung zum 70. Jahrestag der Luxemburger Abkommen wurde vom Bundesministerium der Finanzen und der Claims Conference unter Mitwirkung des Knesset-Museums des israelischen Parlaments konzipiert.

Programm der Ausstellungseröffnung

Begrüßung
Kristina Herbst
Präsidentin des Schleswig- Holsteinischen Landtages

Grußworte
Rüdiger Mahlo
Repräsentant der Claims Conference in Europa

Eva-Maria Meyer
Unterabteilungsleiterin im Bundesministerium der Finanzen

Zeitzeugengespräch
Überlebende der Shoah
aus Kiel und Umgebung

im Gespräch mit
Dr. Jens Hoppe
Historiker und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Claims Conference in Deutschland

Musik
Jewish Chamber Orchestra Hamburg

Im Anschluss
Ausstellungsbesuch und Imbiss

Wanderausstellung

20. Februar bis 31. März
täglich von 10 bis 18 Uhr

Landeshaus, Halle 1. OG
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel

Ausstellungseröffnung

Montag, 19. Februar 2024 um 18.00 Uhr

Landeshaus, Plenarsaal
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel

Anmeldung

Eine vorherige Anmeldung für die Ausstellungseröffnung ist unbedingt erforderlich.

Hinweise

Der Eintritt ist frei. Für den Zutritt zum Landeshaus benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis.

Beachten Sie bitte, dass seit Januar veränderte Einlassregeln zum Landeshaus bestehen.

Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Sollten Sie am Veranstaltungstag besondere Hilfe benötigen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Mit Ihrer Teilnahme an der Ausstellungseröffnung erklären Sie sich mit der Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial einverstanden.
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